Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Gross Treuhand GmbH (nachfolgend „Gesellschaft“) an ihre Kunden im Auftragsverhältnis (Art. 394ff OR). Sie sind integrierender Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses zwischen der Gesellschaft und dem Kunden, unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, elektronisch oder mündlich abgeschlossen wurde. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Gesellschaft ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Individuelle Vertragsabreden gehen im Widerspruchsfall den vorliegenden AGB vor.
2. Leistungen der Gesellschaft
Die Gesellschaft erbringt Treuhanddienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Abschlussberatung, Steuerberatung, Unternehmensberatung und Lohnadministration. Weitere Leistungen umfassen Unternehmensführung, Projektmanagement, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Weiterbildung sowie betriebswirtschaftliche Beratung. Art und Umfang der im konkreten Fall geschuldeten Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag.
Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemässer Berufsausübung ausgeführt. Ein bestimmter wirtschaftlicher oder steuerlicher Erfolg wird nicht geschuldet. Die Leistungen beinhalten keine Rechtsberatung. Gesetzesänderungen nach Auftragserledigung können die Richtigkeit der Arbeitsergebnisse beeinflussen; hierfür wird von der Gesellschaft keine Haftung übernommen.
Terminangaben gelten als allgemeine Zielvorgabe, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindliche Zusicherung vereinbart sind.
Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Vertragserfüllung qualifizierte Dritte beizuziehen, sofern dem keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen. Dritte unterstehen auch der Vertraulichkeit.
Erfüllungsort ist der Sitz der Gesellschaft.
3. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, der Gesellschaft sämtliche für die Auftragserfüllung erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sein können. Der Kunde ist verantwortlich für die Richtigkeit und Vollständigkeit der gelieferten Unterlagen, Informationen und Daten. Bei Nichterfüllung dieser Pflicht ist die Gesellschaft berechtigt, allfällige Mehraufwände separat zu verrechnen. Die Gesellschaft übernimmt keine Haftung für Schäden oder Fristversäumnisse, die auf unrichtige, unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen, Informationen und Daten zurückzuführen sind.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Das Honorar richtet sich nach der individuellen vertraglichen Vereinbarung. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Verrechnung nach effektivem Aufwand zum vereinbarten Stundensatz. Sämtliche Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte, nachträgliche Änderungen des Leistungsinhalts oder anderweitige Zusatzleistungen, die nicht ausdrücklich im Auftrag enthalten sind, werden gesondert verrechnet.
Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der anfallenden Arbeiten und setzen die Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Grundlage solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Unterlagen, Informationen und Daten dar, und demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich.
Die Gesellschaft kann die Stundensätze für künftige Leistungen einmal pro Jahr mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anpassen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, angemessene Vorschüsse für die zu erbringenden Leistungen zu verlangen. Bis zur vollständigen Bezahlung der Vorschüsse kann die Gesellschaft die Aufnahme oder Fortführung der Arbeiten zurückstellen.
Fremdleistungen (z. B. amtliche Gebühren, Softwarelizenzen, Übersetzungen, IT-Dienstleistungen) sowie Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Soweit möglich, werden die entsprechenden Rechnungen direkt auf den Kunden ausgestellt. Ist dies nicht möglich, stellt die Gesellschaft diese Kosten ohne Aufschlag dem Kunden weiter in Rechnung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich die Gesellschaft das Recht vor, Verzugszinsen von 5% zu erheben. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ihre Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen zurückzuhalten.
5. Schutz- und Nutzungsrechte
Die Schutzrechte, insbesondere das Urheberrecht an sämtlichen von der Gesellschaft erstellten Arbeitsergebnissen, z. B. Unterlagen, Produkten, Berechnungsmodellen und Konzepten, verbleiben bei der Gesellschaft. Der Kunde erhält daran lediglich ein zeitlich unlimitiertes, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Eigengebrauch.
Die Weitergabe von Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen oder von Teilen derselben durch den Kunden an Dritte ist nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Gesellschaft zulässig, oder wenn sich das Recht zur Weitergabe aus den Umständen ergibt.
6. Sorgfaltspflicht, Mängelbeseitigung und Haftung
Die Gesellschaft steht für eine sorgfältige Auftragserfüllung ein. Wurde die Herstellung eines Werks im Sinne von Art. 363 OR vereinbart, hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung allfälliger Mängel innert angemessener Frist (Nachbesserungsrecht).
Die Gesellschaft haftet für Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzungen entstanden sind, unlimitiert. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf das bezahlte Honorar beschränkt, maximal auf CHF 10’000. Die Gesellschaft haftet für eigenes sowie für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für indirekte Schäden, mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn und Datenverlust ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.
7. Vertraulichkeit und Datenschutz
Die Gesellschaft verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, vertraulich zu behandeln, nur zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, ausser es liegt eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden oder eine gesetzliche Pflicht vor. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
Die Gesellschaft verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen gemäss Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), Datenschutzverordnung (DSV) sowie – soweit anwendbar – der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Die Gesellschaft bearbeitet vom Kunden erhaltene Personendaten gemäss der Datenschutzerklärung der Gesellschaft in der jeweils gültigen Version.
Die Gesellschaft trifft angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass sich ihre Datenverarbeitungssysteme und die Kundendaten in der Schweiz oder einem sicheren Drittstaat befinden, und dass die Daten angemessen gegen Verlust und Diebstahl geschützt sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, entsprechende Dienste bei professionellen Drittanbietern zu beziehen.
Soweit Personendaten von der Gesellschaft im Auftrag bearbeitet werden, schliessen die Parteien einen separaten Auftragsdatenbearbeitungsvertrag ab.
8. Digitaler Informationsaustausch
Die Parteien können für die Abwicklung ihrer Dienstleistungen und für die Kommunikation elektronische Lösungen (E-Mail, Kommunikationsplattform, Cloud-Dienste und Ähnliches) einsetzen. Bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung können Daten abgefangen, vernichtet, manipuliert oder anderweitig nachteilig beeinflusst werden sowie aus anderen Gründen verloren gehen und verspätet oder unvollständig ankommen. Jede Partei hat daher in eigener Verantwortung angemessene Vorkehrungen zur Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung, Entgegennahme und Speicherung sowie zur Erkennung von inhaltlich oder technisch mangelhaften Elementen zu treffen. Die Gesellschaft kann keine Verantwortung für den absoluten Schutz der Daten und Datenübermittlung übernehmen.
Die Gesellschaft kann dem Kunden Dritt-Software zur Verfügung stellen. Die Bedingungen richten sich ausschliesslich nach den Angaben des Softwareanbieters. Die Gesellschaft kann für ihre IT-Dienstleistungen eine Nutzungsgebühr erheben oder Drittgebühren weiterverrechnen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
Die Laufzeit des Vertrags ergibt sich aus der individuell getroffenen Vereinbarung. In der Regel ist der Vertrag mit einer Frist von einem Monat auf Monatsende kündbar. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen (E-Mail genügt). Laufende Arbeiten werden von der Gesellschaft ordnungsgemäss abgeschlossen, und bereits erbrachte Leistungen sind unabhängig vom Zeitpunkt der Kündigung vollständig zu vergüten. Im Falle der fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt der Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen bestehen.
10. Herausgabe von Unterlagen und Aufbewahrung
Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt die Gesellschaft dem Kunden dessen Unterlagen und Daten in zu vereinbarender Form zur Verfügung. Die entsprechenden Leistungen der Gesellschaft sind kostenpflichtig. Die Gesellschaft ist zwecks Dokumentation ihrer erbrachten Leistungen berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien von Unterlagen und Daten des Kunden zu behalten.
Der Kunde ist für die Aufbewahrung der Unterlagen und Daten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Soweit gesetzlich erforderlich oder vertraglich vereinbart, bewahrt die Gesellschaft seine Unterlagen und Daten während zehn Jahren auf.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf der Website der Gesellschaft abrufbar und ersetzt frühere Versionen.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Gesellschaft, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften etwas anderes vorsehen.
